3.8. Im Rekurs brachte der Rekurrent vor, er überlasse das Führen der Buchhaltung sowie das Ausfüllen der Steuererklärung einer Vertreterin. Er drückte sein Unverständnis darüber aus, dass er in den Jahren 2017 bis 2019 sowie 2021 eine auf CHF 0.00 lautende Steuerrechnung erhalten habe, während sich diese im Jahr 2020 auf CHF 1'741.10 belaufe.