3.6. Mit Schreiben vom 25. März 2024 forderte das Gemeindesteueramt P._____ den Rekurrenten auf, einen konkreten Einspracheantrag zu formulieren und zur bereits im Veranlagungsverfahren zugestellten Vermögensvergleichsrechnung und dem daraus resultierenden Einkommensmanko Stellung zu nehmen bzw. weitere Unterlagen einzureichen. Der Rekurrent stellte daraufhin mit Schreiben vom 23. April 2024 den Antrag, das Steuerjahr 2020 solle nochmals richtig berechnet werden.