3. 3.1. Nach Einreichung der Steuererklärung 2020 forderte das Gemeindesteueramt P._____ den Rekurrenten mit Schreiben vom 13. Februar 2023 zur Einreichung weiterer Unterlagen auf. Daraufhin wurden die Details der Buchhaltungskonten eingereicht. 3.2. Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 erinnerte das Steueramt P._____ an den weiterhin ausstehenden Finanzierungsnachweis der Lebenshaltungskosten. In der Folge reichte der Rekurrent eine Zusammenstellung seines Privataufwandes ein.