1. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission P._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 26'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden gestützt auf einen Vermögensvergleich ermessensweise CHF 25'000.00 aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 17. Oktober 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 1. November 2023 Einsprache. Er stellte (sinngemäss) den Antrag, er sei gemäss Selbstdeklaration zu veranlagen. 3. Mit Entscheid vom 27. Mai 2024 wies die Steuerkommission P._____ die Einsprache ab, soweit darauf eingetreten wurde.