7.2. 7.2.1. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ergibt sich aus der Tatsache, dass der Rekurrent im Jahr 2022 über 30 Jahre alt war, die natürliche Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt und folglich das Hauptsteuerdomizil des Rekurrenten in Q._____ befindet, da davon ausgegangen wird, dass bei ledigen steuerpflichtigen Personen die Beziehungen am Arbeitsort im Vordergrund stehen, wenn sie das 30. Altersjahr überschritten haben, oder aber sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen am selben Arbeitsort aufhalten (vgl. Erw. 3.2.2). Der Rekurrent kann diese natürliche Vermutung umstossen, indem er nachweist, dass er regelmässig nach R._____ zurückkehrte.