7. 7.1. Der ledige Rekurrent war nach eigenen Angaben im Jahr 2022 bei der C._____ GmbH als [...] angestellt (vgl. Fragebogen für Nebenwohnsitz, Ziffer 11). Im tt.mm. 2022 meldete er sich in der Gemeinde Q._____ als Wochenaufenthalter an. Es ist unbestritten, dass der Rekurrent seit tt.mm. 2022 eine geräumige Wohnung in Q._____ bewohnt hat. Von Q._____ aus ging der Rekurrent seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit in V._____ nach.