5.6. Mit Replik teilt der Rekurrent mit, dass er seit tt.mm. 2024 nicht mehr in Q._____ angemeldet sei. 6. Um eine regelmässige Rückkehr des Rekurrenten nach R._____ zu prüfen, forderte das Spezialverwaltungsgericht den Rekurrenten mit Schreiben vom 19. Juni 2025 unter anderem zur Einreichung seiner detaillierten Privatkonto- und Kreditkartenauszüge für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 auf.