5.2.2. Mit Schreiben vom 27. Juni 2023 führte der Rekurrent aus, er wisse nicht, wie er seine wöchentliche Rückkehr nach R._____ beweisen solle. Ausserdem sei ihm nicht bekannt, dass es dafür eine Beweispflicht gebe. Im Übrigen habe er sein Arbeitsverhältnis gekündigt und werde ab September 2023 im Kanton Y._____ arbeiten. Er werde daher auch umziehen und voraussichtlich wieder ins T._____ zurückkehren.