In Q._____ verfüge er über fast keine sozialen Kontakte. Mit seiner Mitbewohnerin führe er keine Beziehung. Er sei auch in Q._____ in keinem einzigen Verein tätig. Mit den Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen pflege er ausserhalb der Arbeitszeiten keinen Kontakt. 5.2. 5.2.1. Das Gemeindesteueramt Q._____ forderte den Rekurrenten mit Schreiben vom 30. Mai 2023 auf, seine wöchentliche Heimkehr nach R._____ belegmässig nachzuweisen. - 10 -