5. 5.1. Mit Einsprache liess der Rekurrent wiederholen, er sei in Q._____ lediglich Wochenaufenthalter. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befinde sich weiterhin in R._____. An den Wochenenden kehre er jeweils nach R._____ zu seinen Eltern zurück. Dort stehe ihm ein möbliertes Zimmer und ein Parkplatz zur Verfügung. Für seine Eltern besorge er jeweils am Samstag die Wocheneinkäufe und erledige Umgebungsarbeiten oder körperliche Haushaltsarbeiten. Weiter befände sich sein soziales Netzwerk in R._____. Während den Wintermonaten gehe er sehr gerne Skifahren in den benachbarten Skigebieten W._____ und X._____. In Q._____ verfüge er über fast keine sozialen Kontakte.