− Schliesslich ist nicht von der Hand zu weisen, dass die geschäftlich gefahrene Strecke bei einem Einsatz des Fahrzeuges während neun Monaten des Jahres nicht mit der Jahresfahrleistung des - 11 - Fahrzeuges in Beziehung gesetzt werden kann. Vielmehr hätte die Jahresfahrleistung pro rata berücksichtigt werden müssen. − In folgenden Steuerperioden wird sich die Steuerkommission Q._____ bei der Zuordnung des Fahrzeuges zum Geschäfts- oder Privatvermögen auf die Angaben des Rekurrenten beziehen oder begründen müssen, wieso diese keinen Eingang in die Beurteilung finden.