Vorliegend ist nicht eindeutig vorauszusehen und hängt von der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges ab, ob künftig durch die Qualifikation des Fahrzeuges als Geschäftsvermögen Steuern gespart werden können. Auch bei einem Privatfahrzeug, das gelegentlich geschäftlich genutzt wird – wie es die Steuerkommission grundsätzlich zugestanden hat – fallen Kilometerkosten an, die dem Erfolg der Einzelunternehmung belastet werden können. Welche Variante steuerlich günstiger ist, lässt sich für die Zukunft nicht mit Sicherheit voraussagen. Aufgrund allfälliger tieferer Steuern in nachfolgenden Steuerperioden ist deshalb kein Rechtsschutzinteresse ersichtlich.