Zusätzlich habe er bei der quartalsweisen Mehrwertsteuerabrechnung den Vorsteuerabzug geltend gemacht, was in der Buchhaltung 2021 ersichtlich sei. Wenn das Fahrzeug nun nicht mehr als Geschäftsfahrzeug qualifiziert werde, so führe dies zu einem erheblichen Mehraufwand, da er sämtliche rechtskräftigen Mehrwertsteuerabrechnungen aus dem Jahre 2021 sowie die kommenden Buchhaltungen revidieren müsse.