Für das Fahrzeug habe er einen pauschalen Privatanteil von 9.6 % des Kaufpreises verbucht. In den bereits eingereichten Steuererklärungen 2022 und 2023 habe er das Fahrzeug ebenso als Geschäftsfahrzeug behandelt. Die Ausgaben für Benzin, Versicherung usw. seien als Geschäftsaufwand verbucht worden. Zusätzlich habe er bei der quartalsweisen Mehrwertsteuerabrechnung den Vorsteuerabzug geltend gemacht, was in der Buchhaltung 2021 ersichtlich sei.