3. 3.1. 3.1.1. Da die Steuerkommission Q._____ mit dem Einspracheentscheid auf die angefochtene Aufrechnung verzichtete und das steuerbare und satzbestimmende Einkommen und Vermögen senkte, stellt sich die Frage, ob der Rekurrent im Rekursverfahren über ein Rechtsschutzinteresse verfügt, zumal er eine Erhöhung des steuerbaren und satzbestimmenden Vermögens beantragt. 3.1.2. Der Rekurrent führte im Rekurs dazu aus, zwar habe die Steuerkommission Q._____ die Ausgaben für das GA im Einspracheentscheid als geschäftsmässig begründet anerkannt. Jedoch sei im Gegenzug davon ausgegangen worden, dass das geschäftlich genutzte Fahrzeug dem Privatvermögen zuzuordnen sei.