" 1. Der Einspracheentscheid sei aufzuheben und stattdessen zu verfügen: Die Einsprache wird gutgeheissen. Das steuerbare Einkommen reduziert sich auf CHF 142'500.00, das steuerbare Vermögen verbleibt bei CHF 220'000.00. 2. Das Fahrzeug ist geschäftsmässig begründet. 3. Eventualiter sei das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen. -3- 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.