3. Mit Entscheid vom 27. Mai 2024 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache gut. Sie senkte das steuerbare und satzbestimmende Einkommen auf CHF 142'500.00 und das steuerbare und satzbestimmende Vermögen auf CHF 198'000.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 27. Mai 2024 (Zustellung am 19. Juni 2024) hat A._____ mit Rekurs vom 25. Juni 2024 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellte folgende Anträge: