1. Mit Verfügung vom 19. September 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 145'900.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 220'000.00 veranlagt. Dabei wurden dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit unter anderem die Ausgaben für das Generalabonnement der SBB (GA) von CHF 3'389.00 als nicht geschäftsmässig begründet hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 19. September 2023 hat A._____ mit Schreiben vom 26. September 2023 Einsprache erhoben. Er beantragte