11. 11.1. Ist das Auto am Arbeitsplatz für die Berufsausübung notwendig, können die Kosten für das Auto abgezogen werden. Die steuerpflichtige Person hat eine Arbeitgeberbestätigung beizubringen. Da die Gefahr von "Gefälligkeitsbescheinigungen" in diesem Bereich sehr gross ist, ist von der steuer- - 12 -