SGE vom 25. Februar 2016 [3-RV.2015.112]). Diese abstrakte Betrachtungsweise lässt daher die persönlichen Präferenzen der Steuerpflichtigen ausser Betracht und ist im Massenfallrecht praktikabel (vgl. SGE vom 25. März 2021 [3-RV.2019.146]). 10.4. 10.4.1. Zur Berechnung der Fahrtdauer mit dem Auto wird auf die Angaben der Karte der Webseite D._____ abgestellt.