− Krankheit oder körperliche Gebrechen des Steuerpflichtigen, − beachtliche Entfernung der nächsten Haltestelle, − ungünstige Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel, − Arbeitsbeginn oder -schluss ausserhalb der Verkehrszeiten, − Missverhältnis des Zeitaufwandes für die Zurücklegung des Arbeitsweges bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Dauer der Arbeitsleistung,