5. 5.1. Die Rekurrenten machten mit Einsprache geltend, die Arbeitszeiten der Rekurrentin seien flexibel und auf Schichten verteilt gewesen. Somit sei es an vielen Tagen zeitlich unangemessen gewesen, die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen. Fahrpläne seien im Jahr 2021 am Abend und an den Wochenenden nur auf einen 2-Stunden-Takt ausgelegt gewesen. Entsprechend sei der Zeitverlust klar mehr als eine Stunde gewesen. -4- 5.2. 5.2.1. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2023 forderte das Gemeindesteueramt Q._____ die Rekurrenten unter anderem auf, einen Nachweis über die Arbeitszeiten der Rekurrentin im Jahr 2021 einzureichen.