3. Die Rekurrentin war im Jahr 2021 mit einem 80 %-Pensum bei der C._____ AG in V._____ als [...] und als Verantwortliche für den Fachbereich [...] angestellt. 4. 4.1. In der Steuererklärung 2021 deklarierten die Rekurrenten für den Arbeitsweg der Rekurrentin vom Wohnort in Q._____ nach V._____ Autokosten von CHF 5'914.00 (24.0 km à 2 Fahrten pro Tag an 176 Arbeitstagen à CHF 0.70). 4.2. Im Veranlagungsverfahren gewährte die Vorinstanz für den Arbeitsweg der Rekurrentin stattdessen die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel von CHF 1'125.00.