1. Mit Verfügung vom 19. September 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 40'600.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden unter anderem Fahrtkosten von CHF 17'239.00 (CHF 11'325.00 [A._____] + CHF 5'914.00 [B._____]) gestrichen und stattdessen für B._____ die Kosten für ein Streckenabonnement des öffentlichen Verkehrs von CHF 1'125.00 zum Abzug zugelassen.