9. Im Ergebnis erweist sich der Rekurs als teilweise begründet, soweit darauf einzutreten ist. Der Rekurs ist daher teilweise gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen reduziert sich von CHF 106'810.00 um CHF 154.20, gerundet CHF 155.00 (CHF 616.80 [geltend gemachte IT-Kosten] – CHF 462.60 [Privatanteil von 75 % der IT-Kosten im Rekursverfahren]) auf CHF 106'655.00, gerundet CHF 106'600.00.