6.3. Die Rekurrenten weisen mit der Replik darauf hin, das Gemeindesteueramt Q._____ lasse ausser Acht, dass es mit Smartphones oder Tablets für die private Nutzung und den täglichen Bedarf (E-Mails, SMS, Chats, Social Media, digitales Zeitungsabo, Spotify, etc.) weitaus geeignetere und komfortablere Geräte als einen Computer gebe. Der Rekurrent sei froh darüber, wenn er nach einem langen Arbeitstag seinen Laptop, welchen er täglich 5 bis 7 Stunden für seine Berufsausübung nutze, auf die Seite legen könne. -7- Die ermessensweise Festlegung des Privatanteils von 50 % sei daher völlig überzogen.