6. 6.1. Mit Rekurs machen die Rekurrenten geltend, dass die Beiträge des Arbeitgebers für die Anschaffung von IT-Arbeitsgeräten auch weiterhin nicht als Einkommen zu deklarieren seien. Auf den ausgestellten Lohnausweisen seien die Entschädigungen für den Laptop bzw. für die IT-Arbeitsgeräte nicht als Einkommen ausgewiesen, sondern lediglich auf Seite 2 des Lohnausweises unter Punkt 15 als Bemerkung aufgelistet. Es sei daher -6-