Sämtliche in der Steuererklärung aufgelisteten IT-Hilfsmittel seien nur für den beruflichen Gebrauch verwendet worden. Das externe DVD-Laufwerk benötige der Rekurrent für Präsentationen. Sein Laptop sei nicht mit einem DVD-Laufwerk ausgestattet. Den externen Bildschirm (24 Zoll) benötige er für seine Vorbereitungen zu Hause. Sein privater Laptop sei nur mit einem 13 Zoll Bildschirm ausgestattet. Die Arbeit mit einem grösseren Bildschirm sei bedeutend entspannter. Die externe Festplatte werde ausschliesslich für tägliche Backups des geschäftlichen Laptops verwendet. Software diene der Wartung des Computers sowie einem zweiten Sicherheitsbackup.