Antrag 2: Meine Ausgaben als [...] für IT-Arbeitsgeräte (Laptop und Peripheriegeräte (Bildschirm, externe Backup-Festplatten, externes DVD-Laufwerk, Software, etc)) sollen abzüglich der von [...] jährlich geleisteten Entschädigungen steuerlich vollumfänglich zu 100% als Berufsauslagen bzw. effektive Berufskosten angerechnet werden können. Die Frage, ob ein Arbeitsgerät wie ein Laptop auch privat genutzt wird, ist entsprechend als irrelevant zu betrachten." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.