"Antrag 1: Der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission fordert auf Seite 2 des Schreibens: 'Weiter wurde die BYOD-Entschädigung nicht als Einkommen besteuert. Von den total CHF 616.79 IT-Kosten wird demnach ein Privatanteil von 50 % als sehr grosszügig betrachtet. In Zukunft sind Beiträge der Arbeitgeber jedoch als Einkommen zu deklarieren.' -3-