3. Mit Entscheid vom 30. April 2024 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen wurde von CHF 107'075.00 um CHF 265.00 (behinderungsbedingte Kosten für F._____) auf CHF 106'810.00, gerundet CHF 106'800.00, reduziert. In Bezug auf die geltend gemachten effektiven Berufskosen für A._____ wurde die Einsprache abgewiesen. 4. Den Einspracheentscheid vom 30. April 2024 (Zustellung nicht bekannt; versandt am 22. Mai 2024) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 16. Juni 2024 (Postaufgabe am 21. Juni 2024) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen folgende Anträge: