2. Gegen die Verfügung vom 20. Februar 2024 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 16. März 2024 Einsprache. Sie beantragten unter anderem, die mit Steuererklärung geltend gemachten effektiven Berufskosten für A._____ für IT, Fachliteratur und Arbeitszimmer von CHF 3'139.00 seien vollständig als Berufsauslagen zum Abzug zuzulassen.