3. 3.1. Die Rekurrenten deklarierten in ihrer Steuererklärung Berufsauslagen des Rekurrenten von CHF 10'018.00. Unter anderem wurden Mehrkosten für auswärtige Verpflegung des Rekurrenten von CHF 1'920.00 (128 Tage à CHF 15.00) als Abzug geltend gemacht. 3.2. Im Veranlagungsverfahren liess die Steuerkommission Q._____ lediglich CHF 825.00 (55 Tage à CHF 15.00; Anstellungsdauer bei der F._____ AG) für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung des Rekurrenten zum Abzug zu.