"Sollte wider Erwarten festgestellt werden, dass der Nachweis für die Verwendung der Pauschalspesen nicht erbracht werden konnte, so ist der Abzug für die auswärtige Verpflegung nicht ganz zu streichen, sondern zu halbieren." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ und B._____ liessen keine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: