4. Den Einspracheentscheid vom 17. April 2024 (Zustellung am 24. Mai 2024) liessen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 19. Juni 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie liessen folgende Anträge stellen: "1. In Gutheissung des Rekurses sei der Einspracheentscheid vom 17. April 2024 aufzuheben und das steuerbare Einkommen um CHF 1'095.00 auf CHF 145'539.00 zu reduzieren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." Eventualiter wurde folgender Antrag gestellt: