Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 148'300.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung von A._____ von CHF 825.00 (55 Tage à CHF 15.00) zum Abzug zugelassen.