rechtskräftiger Steuerveranlagung und Maximalabzug 2021] + CHF 12'000.00 [Maximalabzug 2022]). In der Veranlagung wurde der Maximalabzug 2022 bereits berücksichtigt. Zusätzlich zu berücksichtigen sind CHF 14'025.00. 9. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 reduziert sich von CHF 189'646.00 um CHF 14'025.00 auf CHF 175'621.00, gerundet CHF 175'600.00. 10. 10.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten zu rund 75 %. Sie haben daher 25 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG). Der Rest wird auf die Staatskasse genommen.