Die Rekurrentin verpflichtete sich im Gegenzug, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Jahre bei der Arbeitgeberin weiter tätig zu bleiben (Weiterbildungsvereinbarung, Ziffer 6). Für den Fall einer Kündigung während der Weiterbildung hatte die Rekurrentin die durch die Arbeitgeberin geleisteten Kostenbeiträge zu 100 % zurückzuerstatten (Weiterbildungsvereinbarung, Ziffer 5). Die C._____ AG leistete den vertraglich vereinbarten Anteil der Kosten (75 %) jeweils direkt an das Bildungsinstitut.