Der Weg zwischen der Wohnstätte (R-Strasse 32 in Q._____) und dem Weiterbildungsort (S-Strasse 43 in P._____) misst gemäss search.ch 54.8 Kilometer (Hinweg) bzw. 52.9 Kilometer (Rückweg). Als Zeitbedarf wird für die Reise mit dem öffentlichen Verkehr von der Wohnstätte an die D._____ AG 1 Stunde 13 Minuten (Hinweg) bzw. 1 Stunde 14 Minuten (Rückweg) und mit dem Auto je 45 Minuten angezeigt. Die Zeitersparnis pro Tag beträgt daher 57 Minuten (147 Minuten - 90 Minuten). Wird ein Fussmarsch von der Wohnstätte bis zur Haltestelle Q.