6.4.2. Es ist weiter zu prüfen, ob die im Jahr 2022 angefallenen Fahrtkosten, Parkgebühren und Kosten für die auswärtige Verpflegung als indirekte Kosten zum Abzug zuzulassen sind. Gemäss Merkblatt Aargau, Ziff. 5.3, können als sogenannte indirekte Kosten auch die Fahrtkosten zum Bildungsort inklusive allfällige Parkgebühren sowie allfällige Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung und Unterkunft geltend gemacht werden. Es gelten dieselben Ansätze wie bei den Berufskosten im Allgemeinen. - 14 - 6.4.3. Die Rekurrentin machte Fahrtkosten von CHF 2'968.00 und Parkgebühren von CHF 520.00 für die Weiterbildung geltend.