6.3. Nachfolgend sind die im Jahr 2022 geltend gemachten Aus- und Weiterbildungskosten in zwei Schritten zu prüfen: Zuerst ist auf die im Jahr 2022 periodisch, dann auf die aperiodisch angefallenen Kosten (Rückzahlung an C._____ AG) einzugehen. 6.4. 6.4.1. Die im Jahr 2022 angefallenen (direkten) Kurskosten (Semestergebühr, Nacharbeitsgebühr, Druck- und Versandkosten) sind ausgewiesen und wurden korrekt zum Abzug zugelassen.