Der eMBA und die CAS sind geeignet, zu einer beruflichen Qualifikation zu befähigen oder eine bestehende berufliche Qualifikation zu erneuern, zu vertiefen oder zu erweitern. Die direkten Kosten für Schulgelder, Lehrmittel, Prüfungskosten, Nacharbeitsgebühren sowie für den Druck und Versand der Masterarbeit sind von der Rekurrentin selbst getragen und zu Recht von der Vorinstanz als grundsätzlich abzugsfähige Weiterbildungskosten anerkannt worden. Die Veranlagungen der Jahre 2020 und 2021 sind in Rechtskraft erwachsen.