1) Die Rekurrentin sei am tt.mm. 2022 aus der C._____ AG ausgetreten, womit laut Weiterbildungsvereinbarung vom tt.mm. 2020 die - 12 - Rückzahlung der durch die C._____ AG beglichenen Kurskosten aus den Jahren 2020 und 2021 von insgesamt CHF 18'225.00 (3 x CHF 6'075.00) am 25. Januar 2022 fällig geworden sei. 2) Im Jahr 2022 seien weitere Aus- und Weiterbildungskosten von insgesamt CHF 12'476.30 angefallen (Kosten für CAS H, Nacharbeitsgebühr, Druck- und Versandkosten Masterarbeit, Parkgebühren, Fahrt- und Verpflegungskosten).