Muss die steuerpflichtige Person einen Teil der Gesamtkosten selbst bezahlen, so kann sie nur den Teil, den sie tatsächlich selbst bezahlt hat, geltend machen. (…) Nicht auf dem Lohnausweis anzugeben sind Vergütungen, die direkt an Dritte (zum Beispiel Bildungsinstitut) bezahlt werden. Immer zu bescheinigen sind jedoch effektive Vergütungen für Rechnungen, die auf den Arbeitnehmer ausgestellt sind. (…)