Selbst getragene Kosten für Schulgelder, Lehrmittel und Prüfungsgebühren sind abziehbar. Auslagen für Fachliteratur sind nur dann als Bildungskosten abziehbar, wenn es sich um Kursunterlagen und mit dem Kurs unmittelbar zusammenhängende Literatur handelt. Für die Berufsausübung allgemein nützliche Bücher und Medien sind im allgemeinen Berufskostenabzug enthalten. 5.3 Indirekte Kosten (Arbeitszimmer, PC, Fahrtkosten, Verpflegung usw.)