Es ist unerheblich, ob die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung zu einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit führt. (…) 3.6 Betragliche Begrenzung Sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer liegt die jährliche Obergrenze bei 12'000 Franken. Bei Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, steht dieser Betrag jedem Ehegatten zu, da jeder Ehegatte für sich ein Steuersubjekt ist. (…) 5.2 Direkte Kosten (Schulgelder, Lehrmittel, Prüfungsgebühren)