o des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG). Gemäss StHG sind allgemeine Abzüge die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag, wobei der Kanton Aargau wie die meisten Kantone den für die direkte Bundessteuer massgebenden Maximalbetrag von CHF 12'000.00 übernommen hat. Aus- und Weiterbildungskosten, welche der Arbeitgeber für die steuerpflichtige Person übernimmt, sind nach der Bestimmung nicht zum Abzug zugelassen.