2. 2.1. Die Rekurrenten haben mit der Steuererklärung 2022 Aus- und Weiterbildungskosten von CHF 30'701.00 deklariert. Die Steuerkommission Q._____ hat die von den Rekurrenten geltend gemachten Aus- und Weiterbildungskosten von CHF 30'701.00 bis zum jährlichen gesetzlichen Maximum von CHF 12'000.00 zum Abzug zugelassen. Die über den Maximalbetrag hinausgehenden Kosten von CHF 18'701.00 wurden nicht berücksichtigt.