2. Gegen die Verfügung vom 21. November 2023 erhob B._____ mit Schreiben vom 22. November 2023 Einsprache und stellte den Antrag, die Rückzahlung von Weiterbildungskosten von CHF 18'225.00 an die Arbeitgeberin seien zum Abzug zuzulassen. 3. Mit Entscheid vom 30. April 2024 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 30. April 2024 (Zustellung am 24. Mai 2024) liessen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 17. Juni 2024 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen die "Anträge: