1. Mit Verfügung vom 21. November 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 189'600.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 252'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden von den geltend gemachten Ausund Weiterbildungskosten von CHF 30'701.00 nur CHF 12'000.00 zum Abzug zugelassen.